Erbrecht | Rechtsanwälte Hammecke & Weyer | Hagen / NRW
Erbrecht

Erbrecht – Klare Regelungen für Ihr Vermögen und Ihre Angehörigen
Das Erbrecht spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, das eigene Vermögen für die Zukunft zu regeln oder nach einem Erbfall die Ansprüche der Beteiligten zu klären.
Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung kann Streitigkeiten unter Erben vermeiden und dafür sorgen, dass der letzte Wille eines Verstorbenen rechtskonform umgesetzt wird.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um die Nachlassplanung, Testamentsgestaltung sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen zur Seite.
Erbrechtliche Beratung und Vertretung – Unsere Leistungen
Testamentsgestaltung – Ihr letzter Wille klar geregelt
Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass individuell zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen weitergegeben wird. Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellung eines rechtssicheren Testaments
- Gestaltung von Erbverträgen
- Regelung von Unternehmensnachfolgen
- Verfügungen über Immobilien und Wertgegenstände
- Berücksichtigung steuerlicher Aspekte in der Nachlassplanung
Wir beraten Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, um spätere Streitigkeiten und unerwünschte gesetzliche Erbfolgen zu vermeiden.
Pflichtteilsrecht – Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
Nicht jeder, der durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurde, ist tatsächlich rechtlos. Nahen Angehörigen – insbesondere Kindern, Ehepartnern und unter Umständen auch Eltern – steht ein gesetzlicher Pflichtteil zu.
Wir helfen Ihnen bei der:
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber Erben
- Ermittlung der Höhe des Pflichtteils
- Abwehr unberechtigter Pflichtteilsforderungen
- Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten
Falls der Erblasser sein Vermögen gezielt verschenkt hat, um Pflichtteilsansprüche zu schmälern, prüfen wir, ob ein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung besteht.
Erbengemeinschaft – Konflikte vermeiden oder lösen
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Da alle Erben gemeinschaftlich über den Nachlass entscheiden müssen, kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Unsere Unterstützung umfasst:
- Beratung zur Erbauseinandersetzung
- Verkauf, Verwaltung oder Teilung des Nachlasses
- Vertretung in Streitigkeiten unter Miterben
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen innerhalb der Erbengemeinschaft
Falls keine Einigung erzielt wird, setzen wir uns für eine gerichtliche Teilung oder eine einvernehmliche Lösung ein, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Erbscheinsverfahren – Nachweis der Erbenstellung
Ein Erbschein ist oft erforderlich, um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen, etwa gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern.
Wir übernehmen für Sie:
- Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht
- Vertretung in Erbscheinsverfahren
- Anfechtung eines Erbscheins, falls unberechtigte Personen als Erben eingetragen wurden
Falls Unklarheiten über die Erbenstellung bestehen, prüfen wir die Rechtslage und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Unternehmensnachfolge – Erbrecht und Wirtschaftsrecht verknüpft
Besonders für Unternehmer ist eine strategische Nachlassplanung entscheidend, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Eine fehlende oder unklare Regelung kann zu erheblichen finanziellen und steuerlichen Nachteilen führen.
Wir beraten Sie zu:
- Testamentarischer Regelung für Ihr Unternehmen
- Einsetzung von Nachfolgern und Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Erbschaftsteueroptimierung
- Absicherung der Familie und des Unternehmens
Mit einer vorausschauenden Gestaltung lassen sich Risiken minimieren und die Fortführung des Unternehmens gewährleisten.
Enterbung – Möglichkeiten und Konsequenzen
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, eine Person ausdrücklich vom Erbe auszuschließen. Dies ist durch ein Testament oder einen Erbvertrag möglich, jedoch nicht immer ohne rechtliche Folgen.
Wir unterstützen Sie bei der:
- Rechtssicheren Formulierung einer Enterbung
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
- Vertretung bei Streitigkeiten nach einer Enterbung
Eine fehlerhafte oder unklare Enterbung kann zu langwierigen Erbauseinandersetzungen führen. Daher sollte sie mit anwaltlicher Beratung erfolgen.
Nachlassabwicklung – Unterstützung für Erben
Nach dem Tod eines Angehörigen sind oft zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. Wir helfen Ihnen bei der:
- Klärung von Nachlassverbindlichkeiten und Schulden
- Kommunikation mit Banken, Versicherungen und Behörden
- Steuerlichen Bewertung des Erbes
- Testamentsvollstreckung und Umsetzung des letzten Willens
Falls Sie sich als Erbe nicht sicher sind, ob Sie das Erbe antreten sollten, beraten wir Sie über die Ausschlagung der Erbschaft, insbesondere wenn Schulden vorhanden sind.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
Das Erbrecht ist komplex und erfordert fundierte Kenntnisse, um individuelle Lösungen zu finden. Wir bieten Ihnen:
- Fachkundige Beratung und Vertretung
Langjährige Erfahrung im Erbrecht für eine fundierte rechtliche Begleitung. - Individuelle Lösungen
Maßgeschneiderte Konzepte für Testamente, Erbverträge und Nachfolgeregelungen. - Effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen, Erbscheinsverfahren und Erbauseinandersetzungen. - Mediation und Verhandlungsgeschick
Wir setzen uns für außergerichtliche Einigungen ein, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Ob Sie ein Testament aufsetzen, Erbansprüche durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen verteidigen möchten – wir stehen Ihnen als kompetente Partner im Erbrecht zur Seite.

Rechtsanwältin Brigitte Weyer und Rechtsanwalt Thomas Hammecke
