ERBRECHT

Im Erbrecht ist zu unterscheiden zwischen der Frage der Gestaltung einer Regelung für einen künftigen Erbfall, insbesondere Testamentsgestaltung, Verfügungen von Todes wegen usw. und den erbrechtlichen Regelungen nach Eintritt des Erbfalls. 

Gerade der Gestaltung eines künftigen Erbfalls sollte deutlich mehr Beachtung geschenkt werden, da in dieser Phase künftigen Erbstreitigkeiten ggf. vorgebeugt werden kann. 

Neben der Frage der Gestaltung einer testamentarischen Regelung empfehlen wir unseren Mandanten stets die turnusmäßige Überprüfung Ihrer Verfügung anhand der aktuellen Lebensverhältnisse. 

Ist der Erbfall eingetreten, gilt es vielfach den Erben zu beraten wie er den Nachlass verwalten kann. Ist man nicht zum Erben berufen worden, kann sich das rechtliche Spektrum des Pflichtteilsrechts eröffnen. 

Das Erbrecht umfasst u. a. folgende Bereiche: 

  • Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen 
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 
  • Pflichtteilsansprüche 
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften 
  • Erbscheinsverfahren 
  • Enterbung 
  • Nachlassabwicklung gegenüber Behörden, Banken und Miterben 

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