ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem es wie in kaum einem anderen eine Fülle von Einzelgesetzen gibt, die noch von keiner Gesetzgebung gebündelt werden konnten. Darüber hinaus ist vieles nur grob gesetzlich geregelt und bedarf der Auslegung durch die Rechtsprechung, so dass es in erheblichem Maße immer wieder auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ankommt.

Das Arbeitsrecht umfasst u. a. folgende Bereiche:

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Vertretung von Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern in Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
  • allgemeine arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Interessen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
  • Betriebsverfassungsrecht

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