Familienrecht | Rechtsanwälte Hammecke & Weyer | Hagen / NRW
Familienrecht

Familienrecht – Ihr verlässlicher Partner in sensiblen Angelegenheiten
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen, die tief in das persönliche Leben eingreifen. Es regelt unter anderem Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzungen.
Da familienrechtliche Streitigkeiten oft mit emotionalen Herausforderungen verbunden sind, ist eine kompetente und einfühlsame rechtliche Beratung besonders wichtig.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht zur Seite und unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragen – sowohl präventiv bei der Vertragsgestaltung als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.
Unsere Schwerpunkte im Familienrecht
Ehe und Scheidung – Rechte und Pflichten klären
Eine Ehe ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine rechtliche Verbindung. Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellen sich zahlreiche Fragen:
- Welche Ansprüche bestehen auf Unterhalt?
- Wie erfolgt die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens?
- Was geschieht mit gemeinsamen Schulden?
- Wer darf in der Ehewohnung bleiben?
Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Scheidungsverfahren – Rechtliche Begleitung in einer schwierigen Phase
Eine Scheidung kann ein komplexer Prozess sein, der weitreichende Folgen mit sich bringt. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und kümmern uns um:
- Antragstellung beim Familiengericht
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Ehewohnungs- und Haushaltsaufteilung
- Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche)
Ob einvernehmliche Scheidung oder streitige Auseinandersetzung – wir vertreten Ihre Interessen mit Fachwissen und Fingerspitzengefühl.
Unterhalt – Klärung von Ansprüchen
Nach einer Trennung oder Scheidung entstehen oft Unterhaltsansprüche. Diese können sich auf verschiedene Bereiche beziehen:
- Ehegattenunterhalt – Besteht ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen nach der Ehe?
- Kindesunterhalt – Wie hoch ist die finanzielle Verantwortung für gemeinsame Kinder?
- Elternunterhalt – Müssen Kinder für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern aufkommen?
Wir berechnen Unterhaltsansprüche nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen und vertreten Ihre Interessen bei außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.
Sorgerecht und Umgangsrecht – Lösungen im Interesse des Kindes
Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist eine einvernehmliche Lösung besonders wichtig. Wir unterstützen Sie in Fragen des:
- Sorgerechts – Wer erhält die elterliche Sorge?
- Umgangsrechts – Wie wird der Kontakt zwischen Kind und Elternteil geregelt?
- Wechselmodells – Ist eine gleichwertige Betreuung durch beide Eltern möglich?
Unser Ziel ist es, tragfähige Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu finden. Falls erforderlich, vertreten wir Sie auch in Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor Gericht.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag kann Streitigkeiten im Falle einer Trennung vorbeugen. Wir beraten Sie zur individuellen Gestaltung eines Vertrags, der folgende Punkte regeln kann:
- Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Unterhaltsregelungen für den Trennungs- oder Scheidungsfall
- Regelungen zur Vermögensaufteilung und Altersvorsorge
Auch nach einer Trennung kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und klare Regelungen zu treffen.
Rechte nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften
Nicht nur Ehepaare, sondern auch unverheiratete Paare stehen vor rechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf:
- Vermögensauseinandersetzungen nach einer Trennung
- Unterhaltsansprüche zwischen Partnern
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gewaltschutz – Schutz bei häuslicher Gewalt
Wenn es in einer Partnerschaft oder Familie zu Gewalt oder Bedrohung kommt, bieten wir schnelle und effektive rechtliche Hilfe. Mögliche Maßnahmen sind:
- Erlass eines gerichtlichen Kontakt- und Näherungsverbots
- Anordnung zur Wohnungszuweisung
- Begleitung im Strafverfahren bei häuslicher Gewalt
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den notwendigen Schutz erhalten und Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Familienrecht und Erbrecht – Verknüpfte Rechtsbereiche
Familienrechtliche Fragen überschneiden sich häufig mit dem Erbrecht. Wir beraten Sie insbesondere zu:
- Erbansprüchen nach einer Scheidung
- Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung familienrechtlicher Aspekte
- Pflichtteilsansprüchen von Kindern und Ehepartnern
Durch vorausschauende Planung lassen sich viele Konflikte im Erbfall vermeiden.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
Das Familienrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet, das ein hohes Maß an juristischer Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen erfordert. Wir bieten Ihnen:
- Fachanwaltliche Expertise
Unsere Spezialisierung im Familienrecht ermöglicht eine fundierte und aktuelle Beratung. - Individuelle Lösungen
Jeder Fall ist einzigartig, daher erarbeiten wir maßgeschneiderte Strategien. - Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft
Ob außergerichtlich oder vor Gericht, wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. - Einfühlsame Beratung
Wir begleiten Sie professionell durch schwierige Lebenssituationen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Familienrechtliche Fragen? Wir sind für Sie da!

Rechtsanwältin Brigitte Weyer und Rechtsanwalt Thomas Hammecke